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Der Bausparvertrag tritt in Kraft durch Ausfertigung

  • des Entwurfs für den Abschluss des Bausparvertrags und Ausstellung
  • der Bestätigung über den Abschluss des Bausparvertrags durch die Bausparkasse.
Als erstes ist das Entgelt für den Vertragsabschluss zu bezahlen. Sofern dieses Entgilt nicht entrichtet ist, dienen alle Zahlungen des Bausparers zur Bezahlung desselben. Zu den Einlagen des Bausparers werden regelmäßig  die Zinsen und die stattliche Bausparförderung bis zum Beendigungszeitpunkt der Sparphase gutgeschrieben. Anspruch auf  Zuteilung der Bausparsumme entsteht dem Bausparer nach Erfüllung der Zuteilungsbedingungen und der Sparer kann sich entscheiden, ob er sich sein Sparguthaben auszahlen läßt oder ein Bauspardarlehen beantragen wird.

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