GEHALTSERHÖHUNGEN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN ODER VIELLEICHT LIEBER EINEN VERSICHERUNGSZUSCHUSS?
Anworten auf Fragen, die uns zu dieser Problematik am häufigsten gestellt werden.
Auf welche Art und Weise können die verschiedenartigen Bedürfnisse der Beschäftigten unterschiedlichen Alters gelöst werden?
Es ist verständlich, dass die Bedürfnisse der Menschen unterschiedlich sind – die jungen brauchen eher Risikoversicherungen, die finanziell tragbar sind und mit denen sie beispielsweise bei Aufnahme eines Wohnkredits haften können, woher ältere Personen logischerweise lieber für die Rente sparen. In der Praxis wird jedoch den Beschäftigten oft nur ein Versicherungstyp angeboten. Wüstenrot strömt in diesem Sinn so etwas gegen den Strom und bietet den Beschäftigten die Wahl aus verschiedenen Versicherungsarten an. Einzelheiten finden Sie im Kapitel „Welche Versicherung wählen?“.
Stellt das Versichern der Beschäftigten nicht eine zu große Verwaltungsbelastung für die Firma dar?
Auf keinen Fall. Der Abschluss der einzelnen Versicherungsverträge erfolgt zwischen dem Beschäftigten und der Versicherung. Der Arbeitgeber entscheidet, mit welchem Betrag und in welcher Frequenz er die Beihilfe zur Versicherung leisten wird. Die Zahlungen verfolgt dann die Versicherungsgesellschaft selbst, welche immer rechtzeitig darauf aufmerksam macht wieviel der Arbeitgeber im gegebenen Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr bezahlen muss – kumulativ für alle Versicherten des Arbeitgebers.
Was passiert, wenn der Beschäftigte nach einem gewissen Zeitraum die Firma verläßt?
Der Arbeitgeber stellt die Zahlung des entsprechenden Versicherungsbeitrags ein, aber wesentlich ist, dass er, obwohl er die staatliche Förderung ausgeschöpft hat, rückwirkend nichts zusätzlich besteuern muss. Der Beschäftigte hat mehrere Möglichkeiten. Die günstigste Variante ist, wenn der neue Arbeitgeber die Bezahlung des Versicherungsbeitrags in der unveränderten Höhe übernimmt. Dasselbe kann auch der Beschäftigte selbst vornehmen. Dann besteht weiterhin die Möglichkeit die Versicherung mit geringeren Zahlungen fortzusetzen oder sogar ohne weitere Bezahlung des Versicherungsbeitrags und es besteht auch die Möglichkeit die Versicherung bei uns in einen anderen Typ überarbeiten zu lassen. Die unvorteilhafteste Möglichkeit ist die völlige Annullierung des Versicherungsvertrags.
Sofern Sie genauere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an einen unserer Versicherungsspezialisten wenden. Kontakt finden Sie im Kapitel „Wer berät Sie?“.
Wir freuen uns auf Ihr Telefonat, E-Mail oder persönlichen Besuch.
Anworten auf Fragen, die uns zu dieser Problematik am häufigsten gestellt werden.
Auf welche Art und Weise können die verschiedenartigen Bedürfnisse der Beschäftigten unterschiedlichen Alters gelöst werden?
Es ist verständlich, dass die Bedürfnisse der Menschen unterschiedlich sind – die jungen brauchen eher Risikoversicherungen, die finanziell tragbar sind und mit denen sie beispielsweise bei Aufnahme eines Wohnkredits haften können, woher ältere Personen logischerweise lieber für die Rente sparen. In der Praxis wird jedoch den Beschäftigten oft nur ein Versicherungstyp angeboten. Wüstenrot strömt in diesem Sinn so etwas gegen den Strom und bietet den Beschäftigten die Wahl aus verschiedenen Versicherungsarten an. Einzelheiten finden Sie im Kapitel „Welche Versicherung wählen?“.
Stellt das Versichern der Beschäftigten nicht eine zu große Verwaltungsbelastung für die Firma dar?
Auf keinen Fall. Der Abschluss der einzelnen Versicherungsverträge erfolgt zwischen dem Beschäftigten und der Versicherung. Der Arbeitgeber entscheidet, mit welchem Betrag und in welcher Frequenz er die Beihilfe zur Versicherung leisten wird. Die Zahlungen verfolgt dann die Versicherungsgesellschaft selbst, welche immer rechtzeitig darauf aufmerksam macht wieviel der Arbeitgeber im gegebenen Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr bezahlen muss – kumulativ für alle Versicherten des Arbeitgebers.
Was passiert, wenn der Beschäftigte nach einem gewissen Zeitraum die Firma verläßt?
Der Arbeitgeber stellt die Zahlung des entsprechenden Versicherungsbeitrags ein, aber wesentlich ist, dass er, obwohl er die staatliche Förderung ausgeschöpft hat, rückwirkend nichts zusätzlich besteuern muss. Der Beschäftigte hat mehrere Möglichkeiten. Die günstigste Variante ist, wenn der neue Arbeitgeber die Bezahlung des Versicherungsbeitrags in der unveränderten Höhe übernimmt. Dasselbe kann auch der Beschäftigte selbst vornehmen. Dann besteht weiterhin die Möglichkeit die Versicherung mit geringeren Zahlungen fortzusetzen oder sogar ohne weitere Bezahlung des Versicherungsbeitrags und es besteht auch die Möglichkeit die Versicherung bei uns in einen anderen Typ überarbeiten zu lassen. Die unvorteilhafteste Möglichkeit ist die völlige Annullierung des Versicherungsvertrags.
Sofern Sie genauere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an einen unserer Versicherungsspezialisten wenden. Kontakt finden Sie im Kapitel „Wer berät Sie?“.
Wir freuen uns auf Ihr Telefonat, E-Mail oder persönlichen Besuch.


